Seit dem 01.01.2012 sind wir durch die UV-Schutzverordnung dazu angewiesen, unseren Kunden eine Hauttypenanalyse sowie einen Besonnungsplan einmalig anzubieten. Denn falsch dosierte UV-Strahlung ist schädlich.
Uns liegt die Sicherheit unserer Kunden am Herzen. Deswegen entsprechen unsere Geräte auch den neusten EU-Verordnungen und werden regelmäßig gewartet. Weil aber eben auch wir Auflagen haben, muss auch im Falle einer Ablehnung diese Entscheidung dokumentiert werden. Damit wir beweisen können, ein Beratungsgespräch zumindest angeboten zu haben.
Per Gesetzt ist es für Jugendliche unter 18 Jahren nicht erlaubt, ein Sonnenstudio zu besuchen. Deswegen behalten wir uns vor, bei Bedarf nach dem Personalausweis zu fragen. Wenn Du ein Kunde bei uns werden willst, ist es außerdem nötig, dass wir einmalig einen Vor- und Nachnamen aufnehmen. Damit kommen wir unserer Dokumentationspflicht gegenüber dem Gesetzgeber nach. Diese Daten werden nicht zu Marketingzwecken genutzt.